Versicherungspflichtgrenze
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Was ist die Versicherungspflichtgrenze?Für Wen ist diese Grenze wichtig?Was gilt es zu beachten?
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze (kurz: VPG) regelt, ab welchem Einkommen sich ein Arbeitnehmer privat krankenversichern kann und somit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse eingestuft wird.
Diese Grenze wird nahezu jedes Jahr angehoben.
2020 betrug die Einkommensgrenze:62.550 Euro Bruttoeinkommen im Jahr.2021 beträgt die 64.350 Euro Bruttoeinkommen im Jahr.
oder monatlich 5.362,50 Euro Bruttoeinkommen.
Für Angestellte, die bereits vor 2003 sich privat versichert haben gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 58.050 Euro Brutto im Jahr.
Für Wen ist diese Grenze wichtig?
Hauptsächlich ist diese Grenze für Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen, interessant.
Sobald man als Arbeitnehmer ein Jahr über diesen Betrag verdient wird man vom Arbeitgeber als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse gemeldet und kann sich nach einer leistungsstarken privaten Krankenversicherung umschauen.
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Was gilt es zu beachten?
Verdient ein Arbeitnehmer bereits seit Jahren über die VPG und unterschreitet durch die Anhebung der Grenze mit seinem jährlichen Einkommen diese - wird er wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Kasse ab dem folgenden Jahr.
Der Arbeitnehmer kann sich - sofern er in der privaten Krankenversicherung bleiben möchte - anschließend von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wichtig aber hierbei: Damit ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kassenabsicherung nicht mehr möglich!
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