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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung? Für Wen? Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung (kurz RRV) wird manchmal auch Stornoversicherung genannt. Man versichert hier das Risiko, dass man aufgrund von Krankheit, Unfall etc. eine Reise nicht antreten kann und somit stornieren muss. Die Staffelung der Stornokosten der Reiseveranstalter ist sehr unterschiedlich. Je eher man storniert, desto mehr Kosten bekommt zurück. Doch eine Krankheit oder ein Unfall kommt meist unvorhergesehen und kurzfristig, so dass man meist fast keine Kosten mehr zurückerstattet bekommt und ohne Versicherung darauf sitzen bleibt. Eben in diesem Fall greift die RRV.

In klassischen Tarifen sind u.a. folgende Stornogründe versichert: Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Erkrankung/ Tod eines Mitreisenden oder von Familienangehörigen, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung oder Ladung vor Gericht etc.

Zu einer RRV gehört auch eine Reiseabbruchversicherung.

Man kann die RRB auch in ganzen Reise-Pakete abschließen, welche u.a. noch eine Auslandsreisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung, Reiserechtschutz 

Für Wen?

Eine RRV macht durchaus für alle Reisen Sinn, vor allem aber wenn man der Meinung ist, dass einer der o.g. Fälle eintreten könnte und man nicht bereit ist, auf den Stornokosten sitzen zu bleiben. Sehr teure Reisen, sollte man unbedingt mit einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern, da hier die Stornokosten dementsprechend auch höher sind.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Im Schadensfall meldet man sich schnellstmöglich beim Versicherer bzw. seiner Assistance  (Notrufzentrale) um zu erfragen, was für Unterlagen benötigt werden. Außerdem sollte man den Schadensfall zu Protokoll zu geben, für den Fall, dass im Kleingedruckten eine Meldefrist gegeben ist. Im Anschluss bekommen Sie dann ein Schadensformular zugeschickt, welches selbstverständlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Manche Versicherer bieten eine Stornoberatung an, da in manchen Fällen ist ein sofortiger Storno nicht unbedingt notwendig: Es reicht manchmal auch nur die Reise um ein paar Tage zu verschieben. Hier werden dann, statt der kompletten Stornokosten, die Umbuchungs- + Mehrkosten übernommen.

Die Reise muss unbedingt beim Reiseveranstalter storniert werden. Man sollte unbedingt auf einer Stornobestätigung beharren, denn der Versicherer benötigt diese um Ihnen die Kosten erstatten zu können. Ein einfaches Nichterscheinen zum Flug reicht hier nicht aus. Im Falle von Krankheit wird ein ärztliches Attest benötigt, welches nachvollziehbare Gründe enthält, warum die Reise nicht angetreten werden kann.  

Haben Sie eine Reise mit mehreren Einzelbausteinen gebucht, denken Sie unbedingt daran auch jeden Einzelnen zu stornieren.

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Was gilt es zu beachten?

Es werden Tarife sowohl mit einer Selbstbeteiligung (kurz SB), wie auch ohne angeboten. Selbstverständlich sind die Versicherungen mit SB günstiger als die ohne. Hier gilt es abzuwägen, ob sich diese Ersparnis im Beitrag überhaupt (im Falle des Falles) lohnt.

Achtung im Kleingedruckten bei der Definition der Familienangehörigen. Diese variiert stark bei den unterschiedlichen Versicherungstarifen. Das bedeutet, dass in manchen Tarifen z.B. die Großeltern zu den Familienangehörigen, deren Krankheit oder Tod ein Grund für den Reiserücktritt sind. Bei anderen sind es z.B. nur Eltern und Geschwister.

Trennung vom Partner, mit dem man eine Reise antreten wollte, ist übrigens KEIN versicherter Grund.

     

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