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Reiseunfallversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Reiseunfallversicherung?  Für wen?Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Reiseunfallversicherung? 

Die Reiseunfallversicherung deckt im Prinzip das Gleiche ab wie eine private Unfallversicherung, jedoch nur auf Reisen. Versichert sind hier u.a. Bergungskosten, also wenn man z.B. in den Alpen abstürzt und mit dem Helikopter geborgen werden muss, Invalidität durch Unfall und eine Einmalsumme im Fall eines Unfalltodes.

Befindet man sich auf Geschäftsreisen, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Außerdem sind Geschäftsreisen bei vielen privaten Reiseunfallversicherung gar nicht versichert.

Ein Unfall ist folgendermaßen definiert: Ein plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper wirkendes Ereignis. Vor allem ist eine Unfallversicherung interessant für Personen die viel Sport treiben, da Sehnen-, Bänder- und Muskelrisse auch dazu führen können, dass es zur Auszahlung der Versicherungssumme kommt.

Meistens wird diese Versicherung im Paket mit der Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiserechtsschutzversicherung angeboten.

Für wen?

Eine Reiseunfallversicherung macht für alle Sinn, die keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, aber auf Reisen sportlich tätig sind, denn die Meisten Unfälle passieren schlichtweg in der Freizeit und beim Sport.

Geschäftsreisende, sofern sie angestellt sind, brauchen sich keine Gedanken über eine Unfallversicherung zu machen. Selbstständige sollten auf jeden Fall einen Tarif wählen, der Geschäftsreisen mitversichert.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Im Falle eines Unfalles, ganz gleich ob es ein schwerer oder leichter Unfall war, kontaktieren Sie schnellstmöglich den Versicherer. Viele Tarife eine Meldefrist und wenn diese nicht eingehalten wird, dann wird auch nicht geleistet. Auch wenn eine Verletzung auf den ersten Blick nicht so schwer zu sein scheint, weiß man nie, welche Folgen diese hat.

Der Versicherer schickt ein Schadenformular welches selbstverständlich wahrheitsgemäß und schnellstmöglich zurückgeschickt werden muss. Am besten man fügt dem Formular gleich alle Berichte die man hat bei (Polizeibericht, Unfallbericht, Arztbericht etc.). Eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte macht durchaus vorab Sinn.

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Was gilt es zu beachten?

Wer eine private Unfallversicherung bereits abgeschlossen hat, braucht in der Regel keine Reiseunfallversicherung, da man in den leistungsstärksten Tarifen auch im Ausland versichert ist.

Vorsicht im Kleingedruckten: Viele Sportarten sind nicht versichert! Während die "normalen" Urlaubssportarten wie Beachvolleyball, Schnorcheln etc. natürlich versichert sind, gibt es beim Tauchen Einschränkungen. In manchen Tarifen ist Tauchen nur bis 15 m versichert, in anderen sogar bis 30 m, aber definitiv nie uneingeschränkt.


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