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Rechtsschutzversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?     Für wen? Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?     

Eine Rechtsschutzversicherung (kurz RS) übernimmt im juristischen Streitfall die Kosten, die ein solcher Prozess verursacht.

Dabei sind folgenden Kosten gedeckt: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigengutachten, Zeugengelder, Strafkautionen bis 50.000,- € (z.B. im Ausland); Strafen und Bußgelder sind nicht abgedeckt.

Die Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich zeitlich unbeschränkt in ganz Europa und im europäischen Überseegebieten (z.B. Französisch-Guyana) sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres (z.B. Tunesien, Marokko).

Ein weltweiter Rechtsschutz ist vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag abhängig.

Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert.

Volljährige, unverheiratete Kinder, die nicht berufstätig sind, sind bis zum 25. oder 27. Lebensjahr (je nach Versicherer) mitversichert, mit der Ausnahme des Verkehrsrechtsschutzes.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt bis zu vier Rechtsbereiche ab:

Mietrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz

Für wen?

Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung jedem und jeder zu empfehlen. Insbesondere kann eine Rechtsschutzversicherung im Streitfall schmerzlich vermisst werden, wenn der juristische Gegner über eine RS verfügt. Im Streitfall können einer nicht versicherten Person schnell die finanziellen Mittel ausgehen - selbst dann, wenn sie de facto im Recht sein sollte.

Es ist möglich nur einzelne Bereiche mit einer Rechtsschutzversicherung abzudecken. Dies ermöglicht es auch dem kleinen Geldbeutel sich mit einer Rechtsschutz vor hohen Prozess- und Anwaltskosten zu schützen.
Ist eine Person z.B. viel im Auto unterwegs, könnte es sich für sie lohnen zumindest eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen und auf die anderen Rechtsschutzbereiche aus Kostengründen zu verzichten.

Erwartet jemand Ärger mit seinem Vermieter, könnte diese Person z.B. nur eine Mietrechtschutzversicherung abschließen. 

Wie funktioniert das in der Praxis?

Die leistungsstarken Rechtsschutztarife bieten die Möglichkeit zuerst kostenfrei telefonisch mit einem Anwalt zu sprechen und zu klären ob es überhaupt Sinn macht weiter vorzugehen oder ob ein Schreiben ausreicht. Sollte es tatsächlich zu einem rechtlichen Streitfall kommen, dann unterstützt die Hotline der Rechtsschutzversicherung bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt, der auf den gewünschten Schwerpunkt spezialisiert ist. Vor allem wenn man sich im Ausland befindet, kann dies eine Erleichterung sein.

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Was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich gilt bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl. Hat man jedoch keinen bestimmten Anwalt des Vertrauens, kann es sinnvoll sein sich bei seiner Rechtsschutzversicherung zu erkundigen, welchen Anwalt sie empfehlen können.

Oft sind dies ausgewiesene Experten und Expertinnen in ihrem Rechtsgebiet.

Es besteht i.d.R. eine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn des Vertrages (diese entfällt bei Verkehrsrechtsschutz).
Erbrecht und Eherecht werden von keiner Versicherung abgedeckt, da es in diesem Bereich zu den meisten Streitfällen in Deutschland kommt.
Auch bei den Rechtsschutzversicherungen gibt es große Unterschiede im Kleingedruckten. Insbesondere die Deckungssummen können sehr unterschiedlich sein, was im Ernstfall zu Schwierigkeiten führen kann.

Personen, die sich längerfristig im außereuropäischen Ausland aufhalten, z.B. auf Grund der Berufstätigkeit, sollten insbesondere darauf achten, dass ihre Rechtsschutzversicherung für die Dauer ihres Aufenthaltes in dem jeweiligen Land Gültigkeit hat.

Ob eine Selbstbeteiligung (SB) Sinn macht, ist jedem selber überlassen abzuwägen. Schließt man einen Tarif mit SB ab, dann wird der Beitrag günstiger, allerdings muss dann pro Schadensfall auch die Selbstbeteiligung gezahlt werden. Üblich sind 150 € Selbstbeteiligung.


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