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KFZ Haftpflichtversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine KFZ Haftpflichtversicherung? Für Wen?Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine KFZ Haftpflichtversicherung?

Jeder der in Deutschland ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht eine Haftpflichtversicherung, denn ohne einen Versicherungsnachweis bekommt er sein Kraftfahrzeug (KFZ) nicht zugelassen. Das Prinzip der KFZ Haftpflichtversicherung ist das Gleiche wie bei der privaten Haftpflichtversicherung: Jeder von einem durch das führen des KFZ verursachte Schaden an Dritten (Personen und Sachen) wird hier übernommen. Allerdings muss man selbstverständlich als Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs gewesen sein. Auch hier werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen. Die gesetzlichen Mindestdeckungsummen betragen hier: 7,5 Mio € für Personenschäden, 1,12 Mio € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden.

Jedoch haben die Verträge i.d.R. Pauschalen von 50 Mio € oder sogar 100 Mio € versichert.

Der Beitrag zur KFZ Haftpflichtversicherung berechnet sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren. Die Hauptfaktoren sind: Alter des Versicherungsnehmers, wie lange hat man bereits seinen Führerschein, Fahrzeugtyp, Versicherungsort, jährliche Fahrleistung, nächtlicher Abstellort.

Einer der wichtigsten Punkte ist allerdings die SF Klasse, bzw. die schadenfreien Jahre. Je länger man ohne selbstverschuldeten Unfall gefahren ist, desto höher die SF Klasse. Je höher die SF Klasse, desto geringer der Beitrag.

Schäden an seinem eigenen Fahrzeug kann man zusätzlich über die Teilkasko und/ oder Vollkasko versichern.

Ein weiterer Schutz, den man seine KFZ Haftpflichtversicherung hinzufügen kann, ist die Mallorca Police.   

Für Wen?

Jede Person die in Deutschland ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht eine KFZ Haftpflichtversicherung. Mit KFZ sind alle motorisierten Fahrzeuge mit einer Zulassungspflicht gemeint. Wer keine Versicherung hat, der kann sein Fahrzeug bei der jeweiligen Zulassungsstelle nicht zulassen und bekommt kein Kennzeichen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Im Falle eines Schadens sollte man sich schnellstmöglich bei seinem Versicherer melden. Am sinnvollsten ist es bei jedem KFZ Schaden die Polizei einzuschalten, da mittlerweile viele Gesellschaften einen Polizeibericht wünschen. Außerdem ist ein Polizeibericht dazu geeignet die tatsächliche Schuldfrage zu klären. Im Anschluss an die Meldung bekommen Sie das Schadensformular zugeschickt, welches wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss. Nach positiver Prüfung bekommt der Geschädigte sein Geld ausbezahlt.

Wird der Schaden über den Versicherer reguliert (bezahlt) stuft die Versicherung den Kunden hoch. Was bedeutet, dass er ab dem nächsten Jahr mehr Beitrag zahlt. Man kann sich bei den meisten Versicherern telefonisch, oder online berechnen lassen ab wann es Sinn macht den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen und hochgestuft zu werden, und bis zu welchem Schadensbetrag es besser ist, wenn man es aus eigener Tasche zahlt. Waren Sie zum Beispiel bereits 8 Jahre unfallfrei ( =  SF Klasse 8), dann kommen Sie ab der nächsten Versicherungsperiode ggf. in die Klasse 3 (dies ist nur ein fiktives Beispiel, die tatsächlichen Werte variieren von Versicherer zu Versicherer). SF Klasse 3 bedeutet viel höhere Beiträge nicht nur für das nächste Jahr, sondern auch die folgenden, da man 5 Jahre braucht, um wieder die günstige prozentuale Einstufung vor dem Schaden zu erreichen.

So ist bei Bagatellschäden immer abzuwägen, ob man es nicht lieber selber zahlt.

Bild GKV oder PKV?

Wechsel von GKV zur PKV?
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Was gilt es zu beachten?

Die Preise der KFZ Versicherer sind sehr unterschiedlich. Es bestehen Preisunterschiede von mehreren Hundert Euro im Jahr. Darum sollte man hier unbedingt vergleichen. Des Weiteren ist es ratsam die Autoversicherung jedes Jahr neu durchzurechnen und ggf. zu ändern, da andere Versicherer günstiger werden oder die eigene teurer.

Früher musste man, wenn man den Versicherer wechseln wollte, dafür sorgen, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer vorlag als Fax, oder Brief, damit man zum 01.01. des Folgejahres beim neuen Versicherer sich versichern konnte. Heute kann man dies nicht mehr so uneingeschränkt sagen, da einige Versicherer die Kündigungsfrist zum Beginn des Vertrages gesetzt haben. Beispiel: War der Start der Versicherung der 01.03. dann muss die Kündigung bis zum 31.01. beim Versicherer auf dem Tisch liegen, damit man ab dem 01.03. in eine neue wechseln kann.  

Unterjährige Kündigungsgründe als Versicherungsnehmer sind:

- Stilllegung des Fahrzeuges

- Verkauf des Fahrzeuges

- Beitragserhöhung durch den Versicherer => Außerordentliche Kündigung möglich

- Schadensfall => Außerordentliche Kündigung möglich

Wechselt man die KFZ Versicherung, ganz gleich aus welchen Gründen, dann werden die schadenfreie Jahre von einer Versicherung zur anderen gemeldet. Somit gibt es keine Möglichkeit eine Hochstufung nach einem regulierten Schaden zu umgehen.

Bei Fahren unter Alkoholeinfluß, grober Fahrlässigkeit, unbefugter Nutzung und Fahrerflucht kann der Versicherer sich zwar nicht auf Leistungsfreiheit berufen, allerdings kann er Ihnen eine Teilschuld ankreiden und bis zu 5000 Euro regressieren. Lediglich bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei.

Sie möchten mehr wissen zu diesem Thema? Hier ein sehr ausführlicher Artikel auf ISI mit dem Titel: Wann sollte ich meine Auto-Versicherung wechseln? 

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