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Auslandsreise-Krankenversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist das?Für wen ist diese Versicherung geeignet und notwendig?Wie funktioniert das in der Praxis?Was muss ich beachten?

Was ist das?

Die Auslandsreisekrankenversicherung (in Folge kurz: AKV) ist eine private Krankenzusatzversicherung, die man bei allen Reisen ins Ausland abschließen sollte, selbst für Kurztrips ins benachbarte Ausland.

Die Hauptleistungen sind die Übernahme medizinischer Kosten, sowie auch Transportkosten zu denen der Transport ins Krankenhaus, Rücktransport nach Hause und der Rücktransport der sterblichen Überreste im Todesfall gehören.

Es gibt Single- und Familientarife, welche dann noch unterteilt werden können in Policen für nur eine Reise oder in Jahrespolicen für unbegrenzt viele, aber zeitlich begrenzte Reisen.

Für längere Auslandsaufenthalte gibt es gesonderte Angebote.

Für wen ist diese Versicherung geeignet und notwendig?

Sinn macht die AKV hauptsächlich für gesetzlich versicherte Personen. Im außereuropäischen Ausland, zu dem auch beliebte Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten und Tunesien gehören, sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) überhaupt nicht versichert. Das kann in Ländern wie den USA, in denen die Gesundheitsvorsorge generell sehr teuer ist, oder in Privateinrichtungen in den Urlaubsländern, welche dem deutschen Standard entsprechen, zu erheblichen Kosten führen.

Verreisen Sie ins europäische Ausland, sind Sie zwar über Ihre GKV über den EHIC (European Health Insurance Card)versichert, allerdings nur für die Kosten, die es auch in Deutschland gekostet hätte. Das reicht aber nicht aus, denn andere Länder rechnen völlig anders ab und somit wird es meistens teurer. Und gehen Sie im Ausland in ein privates Krankenhaus, weil dieses schlichtweg besser ausgestattet ist oder es kein anderes in der Nähe gibt, dann bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Außerdem sind Sie über den EHIC auch nicht für einen Rücktransport nach Hause versichert.

Privat Versicherte haben in der Regel in ihrer privaten Krankenversicherung zumindest die medizinischen Kosten weltweit mitversichert. Ein Rücktransport ist allerdings auch hier in den meisten Tarifen nicht eingeschlossen.

Viele Privat Versicherte haben hohe Selbstbeteiligungen, wodurch sie günstiger kommen, wenn sie für das Ausland eine separate AKV absichern. Zudem machen Kostenübernahmen im Ausland eine eventuelle Beitragsrückerstattung zunichte.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Wenn Sie im Ausland erkranken und eine AKV abgeschlossen haben, dann haben Sie in jedem guten Tarif die Möglichkeit 24/7 eine Notrufzentrale (Assistance) zu erreichen. Arztbesuche sowie Kosten für Medikamente zahlen Sie in der Regel selber und reichen diese im Nachgang ein. Krankenhausaufenthalte können meist direkt mit den Krankenhäusern abgerechnet werden. Rücktransporte werden immer von den Notrufzentralen selber organisiert.

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Was muss ich beachten?

Die maximale Reisedauer pro Reise schwankt erheblich zwischen 15 Tagen und 92 Tagen. Dies sollte man auf jeden Fall im Auge behalten, denn man ist ab dem 1. Tag der Reisedauer Überschreitung nicht mehr versichert.

Außerdem sind in der AKV Vorerkrankungen nicht versichert bzw. nur eingeschränkt. AKVs werden gerne auch in Paketen mit z.B. noch folgenden Reiseversicherungen angeboten:

Reiserücktrittkostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung, Reiserechtschutzversicherung.

     

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