Gesetzliche Unfallversicherung
Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?Für wen?Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Alle Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit, in der Arbeit und auf dem Weg nach Hause von der Arbeit, passieren, werden über die gesetzliche Unfallversicherung (kurz GUV) bezahlt. Alles was außerhalb der Arbeit (Freizeit) passiert wird über eine private Unfallversicherung gedeckt.
Es gibt auch gewisse Berufskrankheiten, welche über die Unfallversicherung versichert werden, obwohl sie nicht aufgrund eines Unfalls passiert sind. Diese Berufskrankheiten werden von einem Sachverständigenbeirat der Bundesregierung festgelegt, allerdings sind hier z.B. Krankheiten versichert, bei denen jemand mit Gefahrenstoffen arbeitet und nachweislich nur dadurch krank geworden ist.
Versichert ist man hier über diverse Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Die Berufsgenossenschaft sucht die Firma gemäß ihrer Tätigkeit aus. Ein Unternehmen welches z.B. hauptsächlich mit Chemie zu tun hat, wird die BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie) aussuchen müssen, da diese solche Unternehmen bearbeitet und auf Unfälle dieser Art spezialisiert ist.
Getragen werden die Kosten durch die Jahresbeiträge der Unternehmen.
Man kann von der GUV entweder Geld- oder Sachleistungen erhalten. Unter Geldleistungen fallen u.a. Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld, Pflegegeld etc.
Sachleistungen sind z.B. Ärztliche Behandlungen, Haushaltshilfe, häusliche Pflege. Es gibt auch spezielle Kliniken welche auf Arbeitsunfälle spezialisiert sind und auch voll von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Die Leistungen der GUV sind teilweise viel besser, wie die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für wen?
Pflichtversichert bei der GUV sind: Arbeitnehmer, Kinder die im Kindergarten sind, Schüler, Studenten, Azubis, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, Blutspender und Organspender, sowie Helfer im Katastrophenschutz.
Man kann sich auch hier freiwillig versichert. Die Personenkreise die darunter fallen sind: Selbstständige (außer Frisöre), Unternehmer, Freiberufler, mitarbeitende Ehegatten.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Im Falle eines Arbeitsunfalls muss man in der Regel zum Durchgangsarzt (ein Arzt, der eine spezielle Zulassung von den BGs hat mit einer Spezialisierung auf Arbeitsunfälle) und dieser entscheidet wie es weitergeht bzw. ob er zu einem Spezialisten, in die Klinik etc. weiter überweist. Man kann hier i.d.R. nur eingeschränkt den zu behandelnden Arzt frei wählen. Der Unfallhergang muss im Nachgang ganz genau der Unfallversicherung geschildert werden. Dafür werden spezielle Formulare verschickt. Und nicht zu vergessen: in jedem Fall ist der Arbeitgeber, bzw. die im Unternehmen zuständigen Personen zu informieren.
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Was gilt es zu beachten?
Unfälle, welche in der Freizeit passieren, werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung bezahlt, doch die meisten Unfälle passieren in der Freizeit.
Wegeunfälle werden nicht uneingeschränkt übernommen. Es kann durchaus sein, dass die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme ablehnt, da man auf dem Nachhauseweg noch einen Abstecher woanders hin gemacht hat, z.B. zum Einkaufen.
Oft heißt es in Firmen, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man länger als 10 Stunden gearbeitet hat. Dies ist ein Trugschluss, denn die GUV muss zahlen, unabhängig davon wessen Schuld der Unfall war.
Allerdings gibt es 2 Leistungseinschränkungen: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, also wenn jemand absichtlich Vorschriften missachtet hat und bei Alkohol und Drogenmissbrauch.
Man sollte immer zum Durchgangsarzt gehen und sich dann ggf. weiterleiten lassen zu einem Spezialisten.
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