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Betriebliche Altersvorsorge

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?Für wen ist diese Versicherung geeignet?Was gilt es zu beachten ?Wie funktioniert das in der Praxis?Was passiert bei Insolvenz des Betriebes oder bei einem Arbeitgeber-Wechsel?

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der Sammelbegriff für Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusichert.

Die möglichen Leistungen beschränken sich auf die Altersvorsorge, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit (Invaliditätsversorgung) und die Versorgung der Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten.

Somit bildet diese Form der Vorsorge eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Für wen ist diese Versicherung geeignet?

Anspruch auf eine bAV haben befristete/ unbefristete Angestellte, Auszubildende, Teilzeitkräfte, Geringfügig Beschäftigte, Geschäftsführer.

Jeder Arbeitnehmer der über die gesetzliche Rentenversicherung  pflichtversichert ist, kann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (ab 2018) in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen. 2023 sind das 7.008 € jährlich bzw. 584 € monatlich.

Zudem sind 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei ( = 292 € monatlich).

Was gilt es zu beachten ?

Der Vorteil wird durch Steuer - und Sozialversicherungsersparnisse generiert, da die bAV direkt vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an den gewünschten Versicherer überwiesen wird. Diese Beiträge sind hierdurch frei von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Der Nachteil liegt in der ab Rentenbeginn vollen Besteuerung auf die hieraus angesparte Betriebsrente (sogenannte nachgelagerte Besteuerung) und die zusätzliche Krankenversicherungspflicht aufgrund der Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase. 
Der Steuersatz im Rentenalter kann bei oft niedrigeren Einkünften aus Renten aber geringer ausfallen als zur Erwerbszeit. 

Zudem sinkt die gesetzlichen Rentenhöhe, da der Beitrag für die bAV in der Ansparphase rentenversicherungsfrei ist und somit die Rentenversicherungsbeiträge in Summe niedriger ausfallen, als ohne bAV.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV. Das bedeutet jeder Betrieb ist verpflichtet seinen Mitarbeitern eine bAV zu installieren und die Umsetzung einer bAV zur Verfügung zu stellen.

Ab 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet bei Neuverträgen und einer Sozialversicherungsersparnis bis maximal 15 Prozent als Arbeitgeberzuschuss in die bAV des Arbeitnehmers einzuzahlen (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Für bestehende Verträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden, gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst ab 2022.

Die heute bekannteste Form ist die sogenannte Direktversicherung. Es gibt aber auch die Pensionskasse, Direktzusage und Unterstützungskasse.

Zudem hat der Sparer die Wahl des Anbieters.
Dies ist in der Praxis aber nicht immer so einfach. Viele größere Arbeitgeber haben sich für einen Produktanbieter entschieden, wodurch der einzelne Mitarbeiter gezwungen wird diese - oder keine bAV zu machen. Das birgt viele Nachteile nicht nur für den Sparer.
Der Mitarbeiter erhält somit nicht die bAV, die er sich wünscht und der Arbeitgeber ist später in der Haftung, da er sicherstellen muss, dass eine optimale Lösung für seine Belegschaft angeboten wurde.

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Was passiert bei Insolvenz des Betriebes oder bei einem Arbeitgeber-Wechsel?

Wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz die Betriebsrente nicht mehr zahlen kann springt der Renten-Pension-Verein (PSV) ein und übernimmt die Fortzahlung. Diese kann aufgrund der vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge umgesetzt werden.

Läuft die bAV aber über einen Versicherer, wie beispielsweise bei einer Direktversicherung, hat die Insolvenz des Arbeitgebers keine Konsquenzen auf die bAV, da der Vertrag autonom angespart wurde, außerhalb vom Betrieb, und später bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden kann.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es die Möglichkeit die bestehende bAV beim neuen Arbeitgeber zu installieren oder sie privat weiter zu führen (keine Steuerersparnis mehr, aber auch für die daraus gebildete Rente keine nachgelagerte Besteuerung).

Sie möchten mehr wissen zu diesem Thema? Hier viele easy Antworten im ausführlichen Artikel auf ISI mit dem Titel: Sollte ich aktuell eine betriebliche Altersvorsorge machen?

     

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