Pflegeversicherung
Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was genau ist die Pflegeversicherung?Was ist in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert?Wie funktioniert das in der Praxis?Was gilt es zu beachten?
Was genau ist die Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist seitdem eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Privat Krankenversicherte müssen sich privat gegen Pflege versichern.
Der Beitragssatz für Kinderlose beträgt seit 2019 3,30 Prozent auf das Bruttoeinkommen.
Für Versicherte mit Kindern beträgt der Beitragssatz 3,05 Prozent.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung permanent gestiegen. Durch das gestiegene Lebensalter stieg aber auch die Wahrscheinlichkeit Pflege im Alter zu benötigen. Gerade Erkrankungen, wie „Demenz“ treten i.d.R. erst in höherem Alter auf und waren daher vor Hundert Jahren noch relativ unerforscht, da nur wenige dieses Alter erreichten.
Was ist in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert?
Es bestehen zwei große Leistungsblöcke.
Zum einen die Leistungen die bei einer häuslichen Pflege gezahlt werden. Dem gegenüber stehen die Leistungen einer stationären Pflege.
Bei der Pflege des Patienten zu Hause unterscheidet der Staat, ob ein Angehöriger oder eine professionelle Einrichtung, der sogenannte ambulante Pflegedienst, die Pflege übernimmt.
Anbei die Geldleistungen - je nach festgestelltem Pflegegrad des zu Pflegenden, bekommen die Angehörigen für die Pflegeaufwendungen (das sogenannte Pflegegeld) folgende Summen:
Leistung PflegeversicherungPflegegrad1:0 EuroPflegegrad2:316 EuroPflegegrad3:545 EuroPflegegrad4:729 EuroPflegegrad5:911 Euro
Und die Zuschüsse aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Pflege durch den ambulanten Pflegedienst (sogenannte Pflegesachleistungen):
Leistung PflegeversicherungPflegegrad1:0 EuroPflegegrad2:689 EuroPflegegrad3:1.298 EuroPflegegrad4:1.612 EuroPflegegrad5:1.995 Euro
Gerade bei höheren Pflegegraden ist es meistens nicht mehr möglich den Familienangehörigen weiter zu Hause zu betreuen und zu pflegen.
Da bleibt oft nur der Schritt auf eine ganztägige Betreuung über eine Pflegeeinrichtung oder ein Pflegeheim zurückzugreifen.
Die Zuschüsse der Versicherung bei einer vollstationären Pflege (ab Pflegegrad 2 möglich) belaufen sich auf:
Leistung PflegeversicherungPflegegrad1:0 EuroPflegegrad2:770 EuroPflegegrad3:1.262 EuroPflegegrad4:1.775 EuroPflegegrad5:2.005 Euro
Da Pflegeeinrichtungen in Deutschland durchschnittlich deutlich teurer sind als der maximale Zuschuss von 2005 Euro monatlich, können hohe Kosten für die Familie entstehen. Gerade bei langer Pflegedauer.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Um eine Leistung aus der Pflegeversicherung zu erhalten stellt man Antrag bei seiner Krankenversicherung.
Als pflegebedürftig gilt man, nach Sozialbesetzbuch XI:
„wer in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten gesundheitlich so beeinträchtigt ist, dass er deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist.“
Das Alter spielt hierbei keine Rolle (es könnte also auch ein Jugendlicher eine Pflegeleistung erhalten, wenn er aufgrund eines Unfalls beispielsweise pflegebedürftig wäre).
Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen, um eine Leistung zu erhalten.
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Was gilt es zu beachten?
Für viele Pflegebedürftige reicht die gesetzliche Leistung aus der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für eine vollstationäre Pflege davon zahlen zu können. Dies führt nicht selten dazu, dass alles Ersparte aufgebraucht werden muss und ggf. die Kinder zur Kasse gebeten werden.
Dies kann man vermeiden indem man rechtzeitig und ausreichend über eine private Pflegezusatzversicherung vorsorgt und somit seine Familie auch bei langjähriger Pflege vor hohen Kosten schützt.
Sie möchten mehr wissen zu diesem Thema? Hier ein sehr ausführlicher Artikel auf ISI mit dem Titel: Älter werden birgt Kosten! Wie schütze ich mich und meine Familie finanziell?
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