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Rentenversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine private Rentenversicherung?Was gilt es zu zu beachten?Wie funktioniert das in der Praxis?

Was ist eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung (kurz: RV) gehört nach wie vor zu den am häufigsten absgeschlossenen Verträgen für die Altersvorsorge in Deutschland. Als Ergänzung zur staatlichen Altersvorsorge (Deutsche Rentenversicherung) soll damit für den einzelnen Bürger ausreichend Kapital für den Ruhestand vorhanden sein.
Ausreichend heißt in diesem Fall: Der gewohnte Lebensstandard soll nach dem Arbeitsleben noch in großen Teilen erhalten bleiben. Da die gesetzliche Versorgung für den einzelnen Bürger in den nächsten Jahren zunehmend geringer ausfallen wird, ist es vorallem von der privaten Altersvorsorge abhängig die dadurch entstehende Versorgungslücke bis zum Rentenbeginn ausreichend zu schließen.

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die klassische Rentenversicherung, bei der man als Sparer das Geld komplett dem Versicherer anvertraut und dafür einen garantierten Zins und Überschüsse (= und nicht garantierter Gewinn) erhält.

Die fondsgebundene Rentenversicherung, bei der der Anleger das Geld später vom Versicherer verrentet erhält, aber in der Ansparzeit das Kapital in Fonds angelegt und vermehrt wird.

Oder Mischformen, bei denen in den meisten Fällen das einbezahlte Geld garantiert wird und zusätzlich Geld in Fonds investiert wird, um eine höhere Rendite im Vergleich zur normalen Versicherungsverzinsung zu erhalten.

Was gilt es zu zu beachten?

Die Versicherer unterscheiden sich sehr stark in der Flexibilität und den Kosten.
Zudem sind bei fondsgebundenen Produkten Tarife zu empfehlen, die das Geld nicht nur bei einer Fondsgesellschaft im eigenen Konzern anlegen.

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Wie funktioniert das in der Praxis?

Der Kunde spart sein Geld innerhalb der RV an und kann sich ab dem Alter von 62 Jahren die lebenslange Rente abrufen. Bei den meisten Versicherern hat man die Möglichkeit in einem Zeitfenster vom 62. - 75. Lebensjahr die Verrentung zu aktivieren.
Sofern es sich nicht um eine normale private Altersvorsorge ohne steuerliche Subventionen innerhalb der Ansparzeit (wie betriebliche Altersvorsorge, Riester, oder Basisrente), kann man auch anstatt einer Rente das Guthaben sich auf einen Schlag auszahlen lassen.
Bei einer Einmalauszahlung ab Alter 62 Jahre fällt aber eine Steuer an (sogenanntes Halbeinkünfteverfahren).

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema oder benötigen Hilfe? Hier erreichen Sie uns direkt:

+49-89-32654558
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