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Vermögenswirksame Leistungen

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Was sind vermögenswirksame Leistungen? Was gilt es zu beachten?

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Gemäß der gesetzlichen Grundlage für das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) , hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen (VWL). Der Arbeitgeber darf bis zu 40 € im Monat an einen vom Arbeitnehmer ausgewählten Vertrag bezahlen. Das Geld wird direkt auf diesen Vertrag einbezahlt und der Arbeitnehmer darf den Betrag auch selber noch aufstocken. Außerdem werden die VWL zusätzlich noch staatlich gefördert. Die Förderung hängt von der ausgewählten Sparform ab.

Mögliche Sparformen sind:

- Fondssparen: Die staatliche Förderung beträgt 20 % von der eingezahlten Summe, maximal werden dafür aber 400 € berücksichtigt, was eine maximale Zulage von 80 € ausmacht. Diese Sparform hat eine Sperrfrist von 6 Jahren, was bedeutet, dass man das Geld erst nach 6 Jahren ausbezahlt bekommen kann ohne die Zulage zu verlieren. Das zu versteuernde Einkommen darf allerdings 20000 € bei Alleinverdienern und 40000 € bei Eheleuten nicht übersteigen um die Zulage zu erhalten.

- Bausparen: Hier beträgt die staatliche Förderung 9 % auf einen Maximalbetrag von 470 €, was eine maximale Zulage von 43,20 € ausmacht. Vorausgesetzt aber, dass das zu versteuernde Einkommen des Anlegers nicht höher als 17900 € bzw. bei Eheleuten 35800 € ist. Hier beträgt die Sperrfrist 7 Jahre.

- Altersvorsorge: Manche Arbeitnehmer nutzen die VWL um Ihre Altersvorsorge damit zu finanzieren. Hier gibt es keine Sperrfristen und keine Einkommensgrenzen, aber auch keine Zulagen.

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Was gilt es zu beachten?

Die VWL werden - im Gegnsatz zur betrieblichen Altersvorsorge - vom Netto des Arbeitnehmers bezahlt und bieten somit keine Steuervorteile. Sofern man über den Fördergrenzen verdient und der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt- bestehen somit keine Vorteile für den Sparer!

Aufgrund der niedrigen Rendite und hohen Abschlusskosten, sollte man in Frage stellen ob ein Bausparvertrag wirklich die richtige Sparform ist.

Viele Arbeitnehmer nutzen die VWL nicht, da sie nicht wissen, ob dies in ihrem Unternehmen überhaupt angeboten wird. Per Gesetz hat jeder ein Anrecht darauf.

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema oder benötigen Hilfe? Hier erreichen Sie uns direkt:

+49-89-32654558

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