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Erwerbsminderungsrente

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Erwerbsminderungsrente? Für Wen?Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Personen die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind einem Erwerb nachzugehen, gelten als erwerbsgemindert. Seit Inkrafttreten der Reform der Renten für verminderte Erwerbstätigkeit im Jahr 2001, bekommen nur noch Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Alle nach diesem Zeitpunkt Geborenen erhalten die weit abgeschwächte Erwerbsminderungsrente (kurz EmR). Es ist allerdings nicht so einfach diese Rente zu erhalten, denn der erste Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass man hier gar keinem Erwerb mehr nachgehen kann. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht es, wenn man seinem aktuellen Beruf nicht mehr nachgehen kann und somit berufsunfähig ist. Die EmR wurde in 3 Stufen eingeteilt: 

 1. Stufe: Wer 6 oder mehr Stunden IRGENDETWAS machen kann, bekommt gar keine Rente. 

 2. Stufe: Wer 6 - 3 Stunden IRGENDETWAS machen kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente 

 3. Stufe: Nur wer unter 3 Stunden IRGENDEINER Tätigkeit nachgehen kann, bekommt die Volle.


Die volle Erwerbsminderungsrente entspricht in etwa 30% des Bruttolohns und die Halbe etwa 15%.

Die private Alternative zu einer Erwerbsminderungsrente ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Für Wen?

Anspruch auf eine EmR haben alle Personen, die die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen und in den letzten 60 Monaten min. 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung  eingezahlt haben, unabhängig davon ob als Pflichtbeitrag oder freiwillig. Jedoch darf die Regelaltersgrenze zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung noch nicht erreicht sein.

Selbstständige die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, haben keinerlei Ansprüche auf eine EmR.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Mit einem ärztlichen Attest kann bestätigt werden zu welchem Grad man erwerbsgemindert ist. Daraufhin wird der Antrag, ganz gleich ob mit Formular oder formlos, bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingereicht. Diese entscheidet dann ob sie noch einen neutralen Gutachter beauftragen möchte oder ob das eingereichte ärztliche Attest ausreichend ist. Nach einer positiven Prüfung wird die Rente ausbezahlt.

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Was gilt es zu beachten?

Es handelt sich bei der EmR lediglich um eine Zeitrente. Diese wird zunächst für 3 Jahre gewährt. Nach diesen 3 Jahren muss wieder belegt werden, dass eine Erwerbsminderung weiterhin besteht. Erst wenn man über einen Zeitraum von 9 Jahren in einem so kritischen Gesundheitszustand gewesen ist, dass man keinem Erwerb nachgehen konnte und auch weiterhin nicht in der Lage ist, gilt man als dauerhaft erwerbsgemindert.

Außerdem sollte man unbedingt beachten, dass jeder Monat der EmR, die gesetzliche Altersrente um 0,3 % reduziert. Allerdings ist dies begrenzt auf maximal 10,8 %.

Alle staatlichen Renten sind Bruttorenten. Das bedeutet, dass hiervon noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge abgezogen werden vor der Auszahlung.

Die aktuellen Summen der halben und vollen EmR kann man der Renteninformation entnehmen, welche man ab einem Alter von 25 Jahren i.d.R. jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung per Post zugeschickt bekommt.

    

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