Basisrente
Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist die Basisrente? Für wen?Welche Vorteile hat die Basisrente? Was gilt es zu beachten?
Was ist die Basisrente?
Die Basisrente oder auch Rürüp Rente genannt, ist die Alternative zur Riester Rente, allerdings für Selbstständige und Gutverdiener, damit auch diese die Möglichkeit haben, Steuervorteile zu erhalten oder anders ausgedrückt: Die private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Es können derzeit (Zahlen von 2023) gemäß dem Alterseinkünftegesetz jährlich 26.528 Euro bei Ledigen und 53.056 Euro bei Verheirateten bei den Sonderausgaben angesetzt werden.
Die Beiträge können monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung getätigt werden.
Die Basisrente kann entweder als klassische oder als fondgebundene Rentenversicherung oder als Mischform abgeschlossen werden. Die Wahl des Versicherers bleibt jedem selber überlassen, dennoch sollte man sich unbedingt von einem neutralen Berater Unterstützung holen, denn die Rentenhöhe der einzelnen Versicherer und deren Tarife unterscheidet sich enorm.
Für wen?
Die Basisrente ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte, die keine staatliche Förderung bei der Riesterrente erhalten. Auch Beamte können die Rürup Rente nutzen.
Welche Vorteile hat die Basisrente?
Man erhält eine staatliche Förderung, indem man die Basisrente von der Steuer absetzen kann und somit die Steuerlast schmälert.
Die Basisrente ist nicht pfändbar und ist auch bei Arbeitslosigkeit geschützt und wird nicht zum Kapital angerechnet. Außerdem ist die Basisrente sehr flexibel in der Besparung, da man viel mit Einmalzahlungen arbeiten kann und auch mal mit der Zahlung aussetzen darf.
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Was gilt es zu beachten?
Die Steuerersparnis hat man nur in der Ansparphase. Im Rentenbezug muss man die Rente nachgelagert besteuern.
Im Falle des Todes erhalten nur Ehepartner und minderjährige Kinder eine Todesfallleistung. Bei unverheirateten Versicherungsnehmer verfällt das gesamte eingezahlte Kapital bzw. geht an die Versicherungsgemeinschaft.
Ein großer Nachteil der Basisrente ist, dass diese später nur als monatliche Rente ausbezahlt werden kann. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist NICHT möglich. Außerdem kann man den Vertrag auch nicht vor Rentenbeginn kündigen.
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