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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

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Was ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?Was sollte man beachten?

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?

Beantragt man eine Versicherung ist es die Pflicht des Antragstellers wahrheitsgemäß alle abgefragten Punkte im Antrag zu beantworten.
Gerade bei Gesundheitsfragen stellt der Versicherer präzise Fragen im Antrag aufgrund dessen er seine Risikoprüfung anschließend durchführt.

Werden diese Fragen nicht vollständig, oder korrekt beantwortet hat der Versicherer keine Möglichkeit das Risiko zu prüfen und ggf. Risikozuschläge, Nachfragen beim Arzt, Ausschlüsse oder Ablehnungen durchzuführen.

 Fehlen also Angaben wird der Vertrag nie rechtswirksam geschlossen, da die Anzeigepflicht des Kunden nicht erfüllt wurde und eine alle Krankheiten umfassende Risikobewertung nicht stattfinden konnte.

Da der Versicherer im Antrag explizit darauf hinweist befindet sich der Vertrag in der Schwebe und der Versicherer kann ihn jederzeit kündigen.

Das kann sehr schlimme Folgen haben, wenn der Kunde seinen Bandscheibenvorfall bei der Gesundheitserklärung im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung weglässt und 3 Jahre nach Antragstellung dadurch berufsunfähig wird.

Im Versicherungsfall kann der Versicherer über die Krankenkasse, oder Krankenversicherung des Kunden die eingereichten Diagnosen und abgerechneten Behandlungen bei den Ärzten prüfen und Vorerkrankungen nachfassen. Daher wird der Bandscheibenvorfall sehr schnell entdeckt. Da diese Vorgeschichte der Auslöser für die Berufsunfähigkeit war und der Versicherer belegen kann, dass die Gesundheitsfragen falsch ausgefüllt wurden, ist er von der Leistung befreit und der Vertrag wird von Beginn an aufgehoben.

Im Klartext: Der Kunde erhält aufgrund seiner Fehlangaben keine Rente - trotz der Tatsache, dass er nun berufsunfähig ist.

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Was sollte man beachten?

Da der Vertrag nur rechtswirksam ist, sofern der Kunde alle Angaben korrekt angegeben hat, z.B. zu seiner Gesundheit, ist es dringend angeraten alle Fragen wirklich vollumfänglich zu beantworten und ggf. direkt die Arztakte vor Antragstellung einzuholen und dem Versicherer zur Verfügung zu stellen!

Es bringt keinen Vorteil Krankheiten zu verschweigen und später im Leistungsfall die versicherte Leistung dann sowieso nicht zu erhalten.

Gerade im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ein erhebliches K.O.-Kriterium für nicht genehmigte Leistungen!
Und nicht, wie oft angenommen, nur weil ein Tarif schlecht war, oder das Bedingungswerk viele Haken und Ösen aufwies.


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