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Selbstbehalt

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Was ist ein Selbstbehalt / Selbstbeteiligung?Was gilt es zu beachten?

Was ist ein Selbstbehalt / Selbstbeteiligung?

Ein Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung (kurz SB) nennt man den Eigentanteil den eine Person an einem Schadensfall zu zahlen hat. SBs werden bei vielen Versicherungsverträgen eingebaut um den Beitrag zu senken. Es gibt unterschiedliche Arten von SBs. Die erste Aufteilung erfolgt in prozentualer SB, also kurz gesagt:

hat man einen Schadenfall und in der Versicherung einen prozentualen SB, dann zahlt man von der Schadenssumme z.B. 10 % selber. Außerdem gibt es die vertraglich festgelegten SB als Summe, z.B. 150 € in der Teilkaskoversicherung.

Die weitere Einteilung des SBs ist, ob dieser pro Schadensfall gezahlt wird, was in Rechtsschutzversicherungen oftmals der Fall ist, oder ob es sich um einen jährlichen SB handelt, wie bei der privaten Krankenversicherung (PKV). Hat man einen jährlichen SB, bedeutet das, dass alle Rechnungen bis zu der bezifferten Summe von einem selbst aufgebracht werden müssen und erst wenn die Beträge den SB überschreiten, kann man diese Kosten bei der PKV einreichen.

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Was gilt es zu beachten?

Nicht bei allen Versicherungen macht ein SB Sinn. Die private Haftpflichtversicherung gehört definitiv zu diesen Versicherungen, da der Beitrag sowieso schon sehr gering ausfällt und ein Vertrag mit SB nur geringe Preisvorteile hätte.

Allerdings sollte man bei anderen Versicherungen auf jeden Fall abwägen ob man einen SB haben möchte oder nicht, wie z.B. bei der Rechtsschutzversicherung. Eine Versicherung, die man vielleicht nur für den Ernstfall abschließt und sie jahrelang nicht benötigt. Da macht dann ein SB Sinn, da der Versicherte sich hierdurch jedes Jahr einiges an Geld spart und für einen Leistungsfall mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten dann lediglich in diesem Fall den Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlt. - Voraussetzung, dass sich das lohnt ist aber natürlich, dass man tatsächlich nicht viele Schadenfälle hat.  

Bei manchen Versicherungen sollte man unbedingt einen SB einkalkulieren, da Tarife ohne SB zum Teil unbezahlbar wären, wie bei der PKV und vor allem aber bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Selbstbehalte sollten in keinem Fall zu hoch gewählt werden. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5000 Euro bei der privaten Krankenversicherung, oder bei der KFZ-Vollkasko können vielen Versicherten aufgrund der hohen Eigenleistung bei einem teuren Krankenhausaufenthalt, oder einem Totalschaden am Auto, große finanzielle Probleme bereiten! 

= Einen großen SB sollte man sich leisten können.

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat man einen SB. Dieser nennt sich Zuzahlung. Wenn Sie beispielsweise Medikamente benötigen, oder beim stationären Aufenthalt.      

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